| | | Die Person, der man vorgestellt oder mit der man bekannt gemacht wurde, ist verpflichtet, wenigstens eine kurze Unterhaltung mit dem Vorgestellten zu führen. Die Floskel „Angenehm“ ist keinesfalls ausreichend und sollte unterbleiben.
Hilfreich ist es, wenn der Vorstellende einen wie auch immer gearteten Hinweis auf eine Gemeinsamkeit der Personen gibt, an die diese ihre Unterhaltung anknüpfen können.
| Das „Angenehm“ ist keinesfalls ausreichend | |