| | | Der Umgang mit deutschen Adelstiteln ist eine im internationalen Vergleich recht komplizierte Angelegenheit. Der englische Königin wird nach einem ersten Your Majesty mit einem schlichten "Ma’am" geantwortet, ihrem Sohn nach einem einmaligen Your Royal Highness mit „Sir“
In Frankreich wird der gesamte Adel vom Herzog bis zum schlichten Briefadel mit Monsieur/Madame de X angesprochen, auch wenn es sich von selbst versteht, darüber informiert zu sein, um wen es sich handelt
Die deutschen Adelprädikate sind seit 1919 (Art. 109 Abs. 3,WRV - Weimarer Reichsverfassung) zivilrechtlich nicht mehr Titel sondern Bestandteil des Namens. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind daher die titulierten Namen wie folgt zusammengesetzt: Herr/Frau Vorname Freiherr/Freifrau; Baron/in,Baronesse; Graf/Gräfin von Sandburg. Dies ändert nichts daran, dass sich im gesellschaftlichen Umgang adelsrechtliche Formen erhalten haben und weiterhin benutzt werden. So ist es zwar zivilrechtlich korrekt, einen Herzog von xy mit „Herzog von xy“ anzusprechen, und es kann davon ausgegangen werden, dass jedenfalls der Herzog selbst dem unter keinen Umständen widersprechen wird. Wer jedoch Wert darauf legt, insgeheim nicht als ungehobelt und historisch ignorant eingeschätzt zu werden, sollte sich mit den adelsrechtlichen Usancen vertraut machen.
| Adelprädikate sind offiziell keine Titel sondern Teil des Namens | |