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Uniform
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Zu welchen nichtmilitärischen Anlässen ist es in der heutigen Gesellschaft noch als akzeptabel anzusehen, wenn ein Soldat in Uniform, also in Dienstanzug oder Gesellschaftsanzug, erscheint?
Diese Frage ist im Wesentlichen in der "Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb des Dienstverhältnisses" vom 14. Dez. 1999 (BGBl I 2000,9) geregelt.
§ 1 UnifV. gestattet das Tragen der Uniform außerhalb des Dienstverhältnisses u.a. bei festlichen Familienereignissen und Beerdigungen, Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie bei repräsentativen bzw. im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdigen Veranstaltungen.
Eine andere Frage ist, ob man von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen sollte: Auf Grund der beiden Weltkriege wird das Thema in Deutschland zwar nicht geradezu tabuisiert, aber doch mit ausgesprochener Zurückhaltung behandelt.