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Kondolieren - Tod des Vaters der Kollegin
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Kondolieren - Tod des Vaters der Kollegin |
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Wir sind eine konservative Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und fragen uns, ob wir unserer Kollegin eine Trauerkarte zum Tod ihres Vaters schreiben sollen? Wir sind uns etwas unsicher; mein Chef meinte, er würde von seinen Vorgesetzten sicherlich auch keine Trauerkarte bei Tod seiner Eltern bekommen. Allerdings fragen wir uns auch, ob es evtl. sogar unhöflich ist, nicht zu reagieren. Es wurden allerdings mit der betroffenen Kollegin Telefonate geführt und enge Kollegen haben SMS-Nachrichten übermittelt. Karten schreiben wir z.B. nur bei Hochzeiten und Geburten, Geburtstage lassen wir aus. Wir waren der Auffassung, dass eine Trauerkarte beim Tod des Ehepartners/Lebensgefährten oder bei Kindern selbstverständlicher wäre. Wir lassen uns aber auch gerne eines besseren Belehren, falls wir eine falsche Auffassung haben. Falls eine Trauerkarte angebracht ist, sollten dann nur die Vorgesetzten oder auch die Kollegen unterschreiben?
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| | | Beileidsschreiben sollten vor allem aufrichtiges Mitgefühl verspüren lassen und frei von falschem Pathos sein. Vor diesem Hintergrund ist eigentlich alles möglich. Jemandem sein Mitgefühl auszudrücken ist niemals falsch, auch wenn dies nicht zu den Gepflogenheiten gehört, die in Ihrer Firma üblich sind. Wenn Sie sich für eine Kondolenzkarte entscheiden, sollten vor allem die Kollegen sich daran beteiligen.
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