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Kondolieren - Tod des Ex-Ehemannes
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Kondolieren - Tod des Ex-Ehemannes |
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Ich muss eine heikle Situation meistern, ich hoffe Sie können mir helfen. Der Vater meines Kindes (2 Jahre alt), mit dem ich nicht zusammenlebte und nur sporadisch Kontakt hatte, ist nach längerer schwerer Krankheit verstorben. Ich möchte an der Trauerfeier teilnehmen. Der Vater meines Kindes hat noch zwei erwachsene Kinder; wenn ich mit ihnen Kontakt hatte, war er sehr kühl und unfreundlich. Seine Kinder wissen, dass ich zur Trauerfeier anreise und haben erfreulicherweise kein Problem damit. Sie sind aber der Meinung ich gehöre nicht zur Familie. Meine Frage ist nun: Muss ich den Halbgeschwistern meines Kindes kondolieren und falls ich auf eine Dame treffe, die seine Wegbegleiterin oder Freundin war, muss ich auch ihr kondolieren? Und wo setze ich mich zur Trauerfeier hin? Normalerweise sitzen Familienmitglieder vorn. Weiterhin möchte ich wissen, ob ich darauf bestehen kann, das Haus des Verstorbenen zu besichtigen, da ja auch meine minderjährige Tochter Erbin ist. Gibt es noch etwas was, ich in dieser verzwickten Situation beachten muss?
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| | | Es schadet keinesfalls, wenn Sie den Personen, für die der Verlust schmerzlich ist, kondolieren. Auf gegenseitige Sympathie kommt es dabei nicht an. Bei der Trauerfeier sollten sie berücksichtigen, dass Sie formal nicht zur Familie gehören, was nicht heißen soll, dass Sie sich in die letzte Reihe setzen müssen; aber vielleicht lassen Sie doch die erste Reihe für die Angehörigen frei. Die Frage der Erbschaft sollte nicht im Rahmen der Beerdigung angeschnitten werden. Eventuell besteht ein Testament und/oder Teilungsanordnungen, so dass manches Konfliktpotential vermieden werden kann. Gemeinsames Erben, zumal mit nicht-ehelichen Geschwistern, ist in den seltensten Fällen ein reines Vergnügen.
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