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Kondolieren - Geld
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Kondolieren - Geld |
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Wir betreiben eine Kleinstfirma mit wenigen Angestellten, nun ist der Ehemann einer unserer Angestellten verstorben. Unser Beileid haben wir persönlich und auch in Form einer entsprechenden Karte ausgedrückt. Nun sind wir darauf hingewiesen worden, dass es Usus sei, einer solchen Beileidskarte Geld beizulegen. Wir sind der Meinung, dass das im Bekannten-/Familien-/Freundeskreis durchaus gängige Praxis sein kann, dies für uns als Arbeitgeber aber nicht notwendig ist bzw. wir dies aus Gründen der Pietät überhaupt nicht machen dürfen. Liegen wir mit unserer Meinung richtig?
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| | | Sterbefälle sind ein delikates Feld und erfordern Einfühlungsvermögen. Was in der großen weiten Welt unüblich sein mag, verdient im Kleinen vielleicht besondere Beachtung. Viel hängt von der menschlichen Nähe zum Verstorbenen und seinen Angehörigen ab: In einem Kleinstunternehmen mit wenigen Angestellten und einem eher familiären Gepräge kann es daher ein sehr viel größeres Gewicht haben, wenn ein Mitarbeiter einen Todesfall in der Familie zu beklagen hat. Teilnahme an der Beerdigung könnte ein Zeichen echter Anteilnahme an dem Schicksal der Mitarbeiterin ausdrücken. Ob nun Geld in den Umschlag gehört, hängt sehr von den regionalen Gepflogenheiten ab. Oft genug kann eine Beerdigung erhebliche finanzielle Belastungen verursachen, so dass eine Unterstützung zumindest mit Dank beantwortet werden dürfte. Überlegenswert ist natürlich auch, ob man statt des Geldscheins zum Beispiel diskret die Kosten für die übliche Kaffeetafel nach der Beerdigung ganz oder teilweise übernimmt.
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