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Adolph Freiherr Knigge
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Briefe - Unterschreiben
Briefe - Unterschreiben
Wenn ich im Namen der Familie einen Brief schreibe, darf ich diesen Brief zuerst unterschreiben oder nenne ich erst den Namen meines Mannes bzw. der anderen Familienmitglieder?
Als Briefschreiberin dürfen Sie selbstverständlich Ihren Namen in der Grußformel zuerst. Familienmitglieder können dann eigenhändig unterschreiben oder durch Sie grüßen lassen. Im Detail hängt dies von Art, Anlass und Form des Briefes ab